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Für die Inhalte ist verantwortlich: Fürniß & Gros GbR

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76149 Karlsruhe

Geschäftsführerinnen: Eva Fürniß / Isabell Gros

 

Steuer-Nummer: 34394/04057

 

Verantwortlich für den Inhalt von www.traumhaft.me:  Eva Fürniß / Isabell Gros Telefon: +49 (176) 34441164

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Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fürniß&Gros GbR und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Firmensitz der Fürniß&Gros GbR ausschließlicher Gerichtsstand.

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Datenschutzerklärung

 

Beim Zugriff auf die Seiten dieses Webangebotes werden die IP-Adressen der Systeme, mit denen zugegriffen wird, Datum, Uhrzeit, aufgerufene Seite, übertragene Datenmengen, Statuscodes (z.B. Fehlercodes) sowie Angaben über die verwendeten Browser und Betriebssysteme aufgezeichnet. Über die IP-Adresse könnte evtl. mit zusätzlichen Angaben einen Bezug zu einer Person hergestellt werden. Wir verwenden sämtliche dieser Angaben aber ausschließlich anonym und ausschließlich für Aufrufstatistiken bzw. für die Aufklärung von Angriffen auf unsere Systeme. Die aufgezeichneten Protokolle werden regelmäßig gelöscht.

 

Die Nutzung unserer Webseite ist ohne Angabe sonstiger personenbezogener Daten möglich. Diese Webseite benutzt keinerlei Add-ins von Google Analytics, Facebook, Twitter oder anderen sozialen Medien. Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich für geschäftliche Zwecke in Ihrem Auftrag und beschränken die Speicherung auf das für die Erfüllung von Aufträgen bzw. die Einhaltung rechtlicher Vorgaben notwendige Maß. Sämtliche Verarbeitung durch uns findet in Deutschland statt. In keinem Fall geben wir ohne Ihren ausdrücklichen Auftrag oder rechtlicher Erfordernis Daten von Ihnen an Dritte weiter. Bezüglich Lösch- oder Auskunftsanfragen personenbezogener Daten sowie um Zusendungen von uns zu widersprechen, wenden Sie sich bitte schriftlich oder per E-Mail an hello@traumhaft.me an uns.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz so übertragener Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 — Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fürniß&Gros GbR — nachfolgend F&G genannt — erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn F&G sie schriftlich bestätigt. § 2 — Angebot und Vertragsabschluß

 

Die Angebote von F&G sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von F&G. Das gilt auch für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

 

§ 3 — Preise Soweit nichts anderes angegeben, hält sich F&G an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von F&G genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisänderungen der Lieferanten von F&G werden auf jeden Fall ab deren Gültigkeit berücksichtigt, auch wenn im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung andere Preise genannt wurden. In diesem Falle wird der Käufer bei Auftragserteilung darauf hingewiesen, bzw. der Auftrag erneut bestätigt. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. F&G ist berechtigt, Fracht-, Porto- und Verpackungskosten zu berechnen.

 

§ 4 — Liefer- und Leistungsziel Die von F&G genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die F&G die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen — hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von F&G eintreten — hat F&G auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen F&G, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. F&G ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

 

§ 5 — Gefahrenübergang und Transport Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von F&G verlassen hat. Besondere Versendungsformen wie z. B. Eilsendung, Bahnexpress, IC-Kurierdienst etc. gehen — falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde — voll zu Lasten des Käufers. Hierbei ist F&G berechtigt, einen Zuschlag für die besondere Auslieferung und den dadurch entstandenen Mehraufwand zu berechnen.

 

§ 6 — Gewährleistung F&G gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikationsmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Auslieferungsdatum, sofern nicht die Gewährleistungsfristen der Hersteller oder Lieferanten von F&G einen längeren Zeitraum abdecken. Die Gewährleistung beinhaltet alle benötigten Teile, jedoch nicht die Lohn- und Versandkosten, es sei denn, die Gewährleistungsbedingungen der Hersteller oder Lieferanten von F&G schließen diese ein. Für eventuelle Folgeschäden ist F&G nicht haftbar.

 

Eine eventuelle Einschränkung der Gewährleistung der Hersteller oder Lieferanten von F&G schränkt auch die Gewährleistung von F&G gegenüber dem Käufer ein. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von F&G, dem Lieferanten von F&G oder dem Hersteller der Ware nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Der Käufer muß F&G von ihm festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des betreffenden Liefergegenstandes schriftlich oder fernschriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind F&G unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann F&G nach ihrer Wahl verlangen, daß das schadhafte Teil zur Reparatur frei Haus an F&G geschickt wird oder daß der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur durch einen Service-Techniker in seinem Hause bereithält. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

 

Eine Haftung für Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen F&G stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu, sie sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistungsregelungen für Lieferungen von F&G und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche aus. Dies gilt nicht für mögliche Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die einen Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen, sofern sie über die in der Leistungsbeschreibung von F&G gemachten Möglichkeiten hinausgehen.

 

§ 7 — Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die F&G gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen können, verbleibt das Eigentum der gelieferten Waren bei F&G. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltswaren muß der Käufer auf das Eigentum von F&G hinweisen und F&G unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers — insbesondere Zahlungsverzug — ist F&G berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch F&G liegt — soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet — kein Rücktritt vom Vertrag. Rücksendungen von gelieferten oder beanstandeten Waren an F&G sind nur mit deren vorherigem Einverständnis möglich. Diese Sendungen sind frei Haus auszuführen. Mit Kosten für die Sendung belastete Waren oder Rücksendungen ohne Einverständnis von F&G werden nicht angenommen. Bei Rücknahme oder Umtausch von einwandfreien Waren werden dem Käufer 10 % des Nettowarenwertes dieser Ware zusätzlich für Aufwendungen belastet. Bei Sonderangeboten, Sonderpreisen, gebrauchten Waren oder Ausverkaufsware ist eine Warenrücknahme ausgeschlossen.

 

§ 8 — Zahlung Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Dienstleistungsrechnungen sind auf jeden Fall sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zahlbar. F&G ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind schon Kosten und Zinsen entstanden, so ist F&G berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn F&G über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck endgültig eingelöst wird. Gerät der Käufer in Verzug, so ist F&G berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen, mindestens aber 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn F&G andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist F&G berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden. F&G ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist F&G berechtigt, für notwendig werdende Mahnungen eine Unkostenpauschale zu erheben. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

 

§ 9 — Haftungsbeschränkung Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen F&G, als auch gegen den Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von F&G ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

 

§ 10 — Produkthaftung Der Käufer wird darauf hingewiesen, daß Geräte nur durch Fachpersonal geöffnet werden dürfen. Der Einbau von Zusatzprodukten ist ebenfalls nur durch Fachpersonal zulässig. Falscheinbau und Modifikationen können zu Sachschäden, nicht nur am Gerät, und zu schweren Personenschäden bis zum Tode führen.

 

§ 11 — Datenschutz Der Käufer nimmt zustimmend zur Kenntnis, daß F&G seine personenbezogenen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage speichert. Der Verkäufer hat das Recht, die Adressdaten des Käufers zu Referenzzwecken weiterzugeben, sofern der Käufer dies nicht ausdrücklich schriftlich untersagt. Eine weitergehende Bekanntgabe von Daten des Käufers durch F&G wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, außer es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. F&G verpflichtet sich ausdrücklich, über firmeninterne Gegebenheiten oder firmeninterne Daten des Käufers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

 

§ 12 — Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen F&G und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Firmensitz von F&G ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wenn einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Partnern unwirksam sein oder werden sollten, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen oder Vereinbarungen durch solche zu ersetzen, die — soweit gesetzlich zulässig — den mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend verwirklichen. Alle Fotos Copyright Rüdiger Gros und Adobe Stock Fotos.

 

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